Wer soll mehr verdienen – der Ältere oder der Berufserfahrenere?


 

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EuGH soll über Altersdiskriminierung entscheiden

„Dürfen ältere Mitarbeiter mehr verdienen als jüngere, selbst wenn sie weniger Berufserfahrung haben? Das sollen nun europäische Richter entscheiden. Denn die Tarifautonomie steht bei dieser Frage im Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot.

Über mögliche Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Mit zwei am Donnerstag in Erfurt verkündeten Urteilen legte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Luxemburger Richtern Regelungen des früheren Bundesangestelltentarifs (BAT) vor. Allein beim Bund sind bis zu einer Million Arbeitsverhältnisse betroffen. Eine Angestellte macht geltend, die Diskriminierung setze sich auch im heutigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fort. (Az: 6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)) […]“

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http://www.faz.net, 21. Mai 2010