Die Akzeptanz der „Rente mit 67“ wird entscheidend davon abhängen, ob und wie ältere Beschäftigte länger arbeiten können. Viele wünschen sich mehr Wahlmöglichkeiten beim Übergang in den Ruhestand. Diese Flexibilität muss aber sozialverträglich abgesichert werden, um Altersarmut zu vermeiden. Dafür spricht sich Dr. Martin Brussig vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen aus.
In dem aktuellen Standpunkt zur Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales wird deutlich, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer in den letzten Jahren gestiegen ist. Nach IAQ-Schätzungen erreicht mindestens ein Sechstel der Neu-Rentner heute mehr oder weniger problemlos die Regelaltersgrenze von 65. Eine weitere, vermutlich ebenfalls beträchtliche Zahl von Personen könnte bis dahin arbeiten, geht aber freiwillig vorzeitig in Rente. Umgekehrt erleben zwischen einem Viertel und einem Drittel einen mehr oder weniger prekären Altersübergang mit Langzeitarbeitslosigkeit oder hohen Abschlägen.
Die Humanisierung der Arbeitswelt und Arbeitsmarktpolitik sind voranzutreiben, um die Voraussetzungen für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen, rät Brussig. Um unsichere Übergänge sozialverträglicher zu gestalten, sind Änderungen im SGB II nötig. Insbesondere müsste die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen abgeschafft werden. Zudem sollte es zusätzliche Möglichkeiten für eingeschränkt erwerbsfähige Hilfebedürftige geben. Der Forscher rät, Teilrente und Altersteilzeit weiterzuentwickeln. Diese Maßnahmen dürften die derzeitige Entwicklung einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Menschen im rentennahen Alter nicht bremsen, sondern unterstützen.
IAQ-Standpunkt: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-standpunkte/2011/sp2011-01.php
Weitere Informationen: Dr. Martin Brussig, Tel. 0203/379-3931, martin.brussig@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0170/8761608, presse-iaq@uni-due.de
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