„Die Rente mit 67 dürfte ähnliche Effekte haben wie die bisherigen Reformen, die auf eine Verlängerung
des Arbeitsleben zielten: Es erhöht sich zwar die Erwerbsbeteiligung Älterer, doch mehr Über-60-Jährige
müssen die Zeit bis zur Rente mit prekären Jobs und in Arbeitslosigkeit überbrücken.
Im kommenden Jahr beginnt die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67. Die Umstellung wird sich bis 2031 hinziehen, dann soll die Rente mit 67 eingeführt sein.
Die Rente mit 67 ist keine Wende in der staatlichen Alterssicherung.
Brussig und Knuth verstehen die Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze vielmehr als eine „graduelle Fortsetzung der bisherigen Reformen“. Schon seit 1997 strebe die Rentenpolitik an, die faktische Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben und die Menschen zu einem längeren Arbeitsleben zu bewegen. So wurde das Zugangsalter für eine abschlagsfreie Altersrente von 60 auf 65 erhöht – jeder, der früher als mit 65 Jahren geht, muss bis zum Lebensende mit einer gekürzten Rente leben.[…]“
Den kompletten Artikel finden Sie hier: http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2011_05_4-5.pdf, Ausgabe 5/2011
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