KfW senkt Zinsen für altersgerechtes Umbauen


 

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Wohnungsbestand soll schneller an demografische Entwicklung angepasst werden

Die KfW Bankengruppe senkt vom 1. bis zum 31. August 2009 den Zinssatz für das Förderprogramm „Altergerechtes Umbauen“: Niedrigster Zinssatz ist dann 1,21 % p.a. effektiv. Gefördert werden alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnung und Wohnumfeld, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

„Der Gebäudebestand in Deutschland muss auch für den demographischen Wandel fit gemacht werden, genau das fördern wir“, so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. „Die Reduzierung von Barrieren erhöht nicht nur die Wohnqualität für Senioren, sondern ermöglicht es Ihnen auch, länger in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wirkt aber auch generationenübergreifend: es kann ebenfalls von behinderten Menschen und Familien mit Kindern in Anspruch genommen werden.“

Zum 1. April 2009 startete die KfW das aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Zins verbilligte Programm „Altersgerecht Umbauen“. Bis Ende Juli konnten bereits Darlehen für etwa 600 Vorhaben über annähernd 50 Mio. EUR zugesagt werden.

Mit dem Signalzins möchte die KfW Bankengruppe die Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Zukunftsthema lenken. Regulär starten die Zinssätze bei 2,07 % p.a. effektiv.

Heute leben in Deutschland in etwa 38 % der Privathaushalte Personen, die 60 Jahre und älter sind. Vor dem Hintergrund, dass die geburtenstarken Jahrgänge in der Alterspyramide nach oben wandern (Umkehrung der Alterspyramide bis zum Jahr 2050) und der starken Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte wird die potenzielle Zielgruppe für altersgerechtes Wohnen wachsen. Damit steigt die Nachfrage nach angemessen ausgestatteten Wohnungen.

Das BMVBS stellt dieses Jahr erstmals 80 Millionen EUR zur Verbilligung der Zinssätze für die Anpassung von Wohnungen zur Verfügung, womit ein Vielfaches an Investitionen angestoßen werden kann. Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können mit einem Kreditbetrag von bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit über Darlehen der KfW gefördert werden. Förderfähig sind zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Anpassung von Bad und Küche oder auch die Schaffung von Gemeinschaftsräumen. Anträge können seit April 2009 bei Banken und Sparkassen gestellt werden.

Weitere Hintergrundinformationen zum altersgerechten Wohnen können Interessierte herunterladen unter:
Allgemeine Publikationen

Weitere Informationen auf www.kfw.deoder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.