Langzeitkonten: Wenig bekannt, oft schlecht gesichert


 

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„Langzeitkonten sollen Beschäftigten mehr Freiraum bei der Lebensplanung ermöglichen. In der Praxis bestehen allerdings noch erhebliche Mängel. So ist nur ein Teil der Zeitguthaben gegen Insolvenz gesichert.

Auszeit gegen Überstunden: Auf einem Langzeitkonto können sich Beschäftigte Mehrarbeit langfristig gutschreiben lassen. Der Ausgleich erfolgt durch Freistellung.  Kindererziehung, Weiterbildung oder der Übergang in den Ruhestand sollen auf diese Weise erleichtert werden. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Langzeitkonten  zu verbessern, hat der Bundestag im Dezember 2008 das „Flexi II“-Gesetz verabschiedet. Ob das gelungen ist, haben TNS Infratest Sozialforschung, das Duisburger Institut Arbeit und Qualifikation sowie Hartmut Seifert, der ehemalige Leiter des WSI, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersucht.* Ihre Evaluation basiert auf einer repräsentativen Betriebsbefragung, Fallstudien und Experteninterviews. Sie zeigt: Der Gesetzgeber hat seine Ziele allenfalls teilweise erreicht […]“

Den kompletten Artikel finden Sie im aktuellen BÖCKLER IMPULSE Heft 07/2012, Seite 3:
http://www.boeckler.de/impuls_2012_07_gesamt.pdf