„Nicht jeder muss bis 67 auf die Rente warten, daran ändert auch das neue BAG-Urteil nichts.
Das Urteil des Bundesarbeitsgericht zu Pensionszusagen abhängig von der Regelaltersgrenze, hat für Wirbel gesorgt. Doch das sollte man zunächst als Einzelfall ansehen, erklärt Towers Watson. In jedem Fall sollten Unternehmen aber die Altersgrenzen in ihren Vereinbarungen überprüfen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 15.5.2012 – 3 AZR 11/10) wurde oft dahingehend interpretiert, dass die betriebliche Regelaltersrente auch bei Pensionszusagen automatisch erst ab dem 67. Geburtstag zu beziehen sei. Die Unternehmensberatung Towers Watson fordert aber zu einer differenzierten Betrachtung auf und gibt die folgenden Handlungstipps für betroffene Unternehmen und Mitarbeiter […]“
Den kompletten Artikel und die Handlungsempfehlungen finden Sie hier:
http://www.haufe.de/, 04.10.2012
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