Der Vorstand besteht aus drei Personen und ist ehrenamtlich tätig. Das Amt der Vorstandsvorsitzenden bekleidet Frau Dr. Petra Becker. Die Stifterin Marie-Luise Becker und ihre Tochter Dr. Ursula Becker sind ebenfalls Mitglieder des Vorstands.
Rechte, Pflichten und Aufgaben
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung des Jahresabschlusses. Er fasst alle Beschlüsse über die Stiftungsmittel und die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens.
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