Urteil: Mitarbeiter der Hochbahn muss nicht in Rente gehen


 

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„Ein Haltestellenwärter der Hamburger Hochbahn hat seine Weiterbeschäftigung nach dem Rentenalter eingeklagt.

[Er] darf auch nach seinem 65. Geburtstag weiter bei der Hochbahn arbeiten, obwohl in seinem Vertrag steht, dass er mit 65 Jahren in Rente gehen muss. „Die Arbeit macht ihm Spaß und er fühlt sich fit, er will einfach noch nicht aufhören“, sagt sein Anwalt Sebastian Schroeder von der Kanzlei für Arbeitsrecht Hensche Rechtsanwälte.

Der Mann hatte schon im Sommer 2009 darum gebeten, auch nach seinem 65. Geburtstag weiter beschäftigt zu werden. Die Hamburger Hochbahn lehnte mit Hinweis auf ihren Tarifvertrag ab. Dort steht, dass Arbeitsverhältnisse mit Ablauf des Monats enden, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.

Der Hochbahn-Mitarbeiter reichte Klage beim Hamburger Arbeitsgericht ein. Es sei Diskriminierung, wenn er ab 65 nicht mehr arbeiten dürfe. Das Arbeitsgericht gab ihm nun Recht. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein Arbeitnehmer einen Tag vor Erreichen der Altersgrenze noch voll eingesetzt werde, einen Tag später jedoch – allein aufgrund seines Geburtstages – auf einmal eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle […]“

Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article1626257/Urteil-Mitarbeiter-der-Hochbahn-muss-nicht-in-Rente-gehen.html, 09.09.2010