Vontobel-Preis für Alter(n)sforschung 2011


 

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Ausschreibung und Reglement 2011

Das Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich verleiht jährlich den von der Familien-Vontobel-Stiftung dotierten Preis für Alter(n)sforschung der Universität Zürich. Der Preis kann an eine oder mehrere Personen für fertige, publizierbare oder bereits publizierte Arbeiten von hervorragender Qualität und im Umfang eines Journal-Artikels verliehen werden.

Zielsetzung

Hauptziel ist die Förderung der gerontologischen Forschung in der Schweiz, die aus allen Wissenschaftsgebieten mit einem Bezug zum Alter(n) stammen kann. Dabei soll der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis, insbesondere die Erschliessung von Grundlagenwissen für die Praxis und praktischer Erfahrungen für die Forschung sowie die wissenschaftliche Überprüfung der gerontologischen Praxis unterstützt werden. Ein wichtiges Anliegen ist auch die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Fragen des Alterns in der Gesellschaft, um Möglichkeiten der Solidarität zwischen verschiedenen Generationen, Alters- und Berufsgruppen im Umfeld der Gerontologie aufzuzeigen.

Anforderungen

Einzureichende Arbeiten müssen der oben genannten Zielsetzung Genüge tun. Zulässig sind publikationsfertige oder bereits publizierte Arbeiten, die vor nicht mehr als zwei Jahren erschienen sind. Sie entsprechen formal den Richtlinien einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift (z. B. «Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie») und umfassen höchstens 40‘000 Zeichen. Die Arbeiten können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache und von einer oder mehreren Personen verfasst sein.

Teilnahme

Die Teilnahme steht Nachwuchsforscherinnen und -forschern jeden Alters offen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Berufs- bzw. Forschungstätigkeit in der Schweiz
  • in Ausbildung in der Schweiz
  • Schweizerische Staatsbürgerschaft.

Als Nachwuchsforscherinnen oder -forscher gelten Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und Hochschulen, sofern ihre Habilitation für das betroffene Fachgebiet nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt. Bei Abschlüssen tieferer Stufe entfällt eine zeitliche Begrenzung. Eine mehrmalige Preisvergabe an ein und dieselbe Person ist ausgeschlossen.

Koautorenschaft durch Personen, die den genannten Kriterien nicht entsprechen, ist zulässig, sofern kriterienkonforme Personen nachweislich den Hauptbeitrag zur eingereichten Arbeit geleistet haben.

Bei mehreren Autor/inn/en wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Hauptbeitrag von der Erstautorin bzw. vom Erstautor stammt. Wenn dies nicht zutrifft und/oder wenn die Erstautorin bzw. der Erstautor nicht unter den Bewerber/inne/n ist, ist eine Bestätigung der Erstautorin bzw. des Erstautors vorzulegen, dass der Hauptbeitrag von berechtigten Bewerber/inne/n geleistet wurde.

Es sind fünf Exemplare der Arbeit, ein Abstract in englischer Sprache, ein Begleitbrief mit Nennung aller Bewerber/innen sowie ein kurzer Lebenslauf der Bewerber/in/nen einzureichen; gegebenenfalls ergänzt um die genannte Bestätigung. Die zusätzliche Einreichung einer elektronischen Version per E-Mail oder auf CD-ROM ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Bewerberinnen und Bewerber akzeptieren die hier festgelegten Teilnahmebedingungen. Die Gewinnerinnen und Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre Arbeiten oder eine Kurzfassung davon in einer geeigneten Form publiziert werden.

Beurteilung und Preiszuteilung

Die Beurteilung der Arbeiten und die Preiszuteilung erfolgt durch eine Jury, die sich aus der Leitung des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Familien-Vontobel-Stiftung zusammensetzt. Die Arbeiten werden zusätzlich durch unabhängige externe Expertinnen und Experten begutachtet. Hauptbeurteilungskriterien sind die Relevanz, die Aktualität, die Originalität, die Methodik, die Vollständigkeit und die Verständlichkeit der Arbeit.

Die verfügbare Preissumme beträgt CHF 30‘000.–. In der Regel wird die Preissumme auf mindestens zwei Arbeiten verteilt. Die Preise werden pro Arbeit der bzw. den im Begleitbrief namentlich als Bewerber/in/nen bezeichneten Person/en in corpore zuerkannt; eine allfällige interne Aufteilung der Summe ist Sache der Gewinner/innen.

Die Entscheidung der Jury über Zuerkennung oder Nichtzuerkennung der Preise sind endgültig, sofern sie nicht nachträglich Kenntnis unstatthaften Zustandekommens einer Arbeit erhält. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet in der Regel anlässlich des jährlichen Zürcher Gerontologietages statt.

Fristen und Termine

Einsendeschluss der Arbeiten: 31. Mai 2011
Preisverleihung: 1. September 2011 (12. Zürcher Gerontologietag)

Adresse für die Einreichung und weitere Auskünfte

Universität Zürich, Zentrum für Gerontologie
Sumatrastrasse 30, CH-8006 Zürich
Tel. +41 (0)44 635 34 20, Fax +41 (0)44 635 34 21
E-Mail: zfg@zfg.uzh.ch
Web: www.zfg.uzh.ch

(Quelle: http://www.zfg.uzh.ch/forsch/ausschreib.html, 11.02.2011)